Das 1x1 der Bestattungsarten: Erdbestattung
Was sind die Besonderheiten einer Erdbestattung?
Erdbestattungen – die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Grab in der Erde – haben in den meisten Religionen eine lange Tradition. Auch heute noch wird die klassische Erdbestattung häufig gewählt, um einen geliebten Menschen zu bestatten.
Erdbestattungen dürfen in Deutschland ausschließlich im Sarg erfolgen. Außerdem müssen sie aufgrund rechtlicher Vorgaben (Friedhofspflicht) grundsätzlich auf einem Friedhof erfolgen – und das, abhängig vom Bundesland, innerhalb einer Frist von frühestens 48 Stunden und spätestens 4–10 Tagen nach dem Todesfall. Da muslimische Bestattungen anderen Ritualen folgen, sind für diese in einigen Bundesländern Ausnahmen möglich.
Welche Grabarten sind bei einer Erdbestattung möglich?
Grundsätzlich stehen bei einer Erdbestattung zwei Grabarten zur Wahl:
Bei einem Wahlgrab können die Angehörigen die Größe und Lage der Grabstätte selbst bestimmen. Wird das Wahlgrab als Mehrgrabstelle erworben, spricht man auch von einem Familiengrab, denn hier sind Ehepartner oder ganze Familien nach dem Tod vereint – für viele ein tröstlicher Gedanke. Deshalb werden Wahlgräber häufig schon zu Lebzeiten ausgesucht. Die Nutzungsrechte können nach Ablauf der Ruhefrist nahezu unbegrenzt verlängert werden. Ein Wahlgrab ist die teuerste Grabart.
Ein Reihengrab wird dem Verstorbenen vor der Beisetzung zugewiesen. Eine Auswahl ist nicht möglich, da die Grabstellen der Reihe nach vergeben werden. Reihengräber sind ausschließlich Einzelgräber, eine Verlängerung der Nutzungsrechte ist nicht möglich. Auch bei der Wahl des Grabsteines muss man sich an die Vorgaben des Friedhofs halten. Dafür sind Reihengräber deutlich günstiger als Wahlgräber.
Auf einigen Friedhöfen ist es außerdem möglich, Särge in einem Wiesengrab oder Rasengrab (ohne Grabstein) oder anonym beizusetzen.
Wie wird eine Erdbestattung geplant?
Wer eine Erdbestattung plant, muss sich zuerst für einen Sarg entscheiden. Es sind verschiedenste Sargarten von sehr hochpreisig bis günstig erhältlich. Auf Wunsch besteht sogar die Möglichkeit, den Sarg zum Beispiel von den Enkelkindern bemalen zu lassen. Außerdem können Grabbeigaben wie die Lieblingspfeife oder eine Zeichnung mit in den Sarg gelegt werden.
Auf Wunsch ist bei einer Erdbestattung eine offene Aufbahrung möglich. Das gibt den Angehörigen die Möglichkeit, am offenen Sarg Abschied vom geliebten Menschen zu nehmen.
Schließlich müssen Blumenschmuck und der Grabstein in Auftrag gegeben werden.
Was ist der Ablauf einer Erdbestattung?
Wie bei jeder Bestattungsart liegt die Gestaltung der Trauerfeier selbst weitgehend in den Händen der Angehörigen. Anschließend begleiten sie den Sarg, der auf einem Bahrwagen oder von Sargträgern zur Grabstelle gebracht wird. Am Grab wird der Sarg mit Seilen oder einem Absenkautomaten in die Erde gelassen – deshalb auch der Ausdruck Beerdigung. Als letzte Abschiedsgabe können Blumen oder Erde ins Grab geworfen werden.
Wenn der Abschied zu schmerzlich ist, kann der Sarg auch erst in die Erde gelassen werden, wenn die Trauergemeinde den Friedhof verlassen hat.
Was sind die Vor- und Nachteile einer Erdbestattung?
Für viele Menschen ist der Gedanke, verbrannt zu werden bzw. einen lieben Menschen einäschern zu lassen, unangenehm, weshalb sie eine Erdbestattung vorziehen. Auch die Vorstellung, am offenen Sarg Abschied zu nehmen, verbinden viele Trauernde eher mit einer Erdbestattung, obwohl das grundsätzlich auch bei einer Feuerbestattung möglich ist. Ein weiterer Vorteil einer Erdbestattung liegt in größeren Fläche der Grabfläche, denn diese macht eine sehr individuelle Grabgestaltung möglich.
Die Nachteile liegen vor allem in den höheren Kosten, die zwischen 3.600 und 20.000 Euro liegen können. Außerdem ist der Zeitdruck für die Organisation größer, und die Wahl der Grabarten ist eingeschränkt.
Letzten Endes ist die Entscheidung für oder gegen eine Erdbestattung eine sehr persönliche Frage, die jeder Angehörige für sich selbst treffen muss – es sei denn, der Verstorbene hat seine Vorlieben im Rahmen der Bestattungsvorsorge vor seinem Tod festgelegt.
Autorin:
Marina Reiter
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